Die Zweitwohnungssteuer ist eine reine Kommunalsteuer und wird von den Städten und Gemeinden erhoben. Besteuert werden Personen, die in einer Kommune eine Zweitwohnung nutzen.
Diese Steuer wurde zuerst 1972 von der Stadt Überlingen eingeführt. 1983 stufte das Bundesverfassungsgericht die Zweitwohnungsteuer als eine „rechtlich zulässige örtliche Aufwandsteuer“ ein (BVerfG, 6. Dezember 1983, Az. 2 BvR 1275/79). Inzwischen erheben allein in Bayern und Baden-Württemberg über 100 Kommunen eine Zweitwohnungssteuer. Weiterlesen »
Einnahme:
240 € je Jahr und steuerpflichtiger Person