Abgabe

Zweitwohungssteuer

Die Zweitwohnungssteuer ist eine reine Kommunalsteuer und wird von den Städten und Gemeinden erhoben. Besteuert werden Personen, die in einer Kommune eine Zweitwohnung nutzen.

Diese Steuer wurde zuerst 1972 von der Stadt Überlingen eingeführt. 1983 stufte das Bundesverfassungsgericht die Zweitwohnungsteuer als eine „rechtlich zulässige örtliche Aufwandsteuer“ ein (BVerfG, 6. Dezember 1983, Az. 2 BvR 1275/79). Inzwischen erheben allein in Bayern und Baden-Württemberg über 100 Kommunen eine Zweitwohnungssteuer. Weiterlesen »

Einnahme: 
240 € je Jahr und steuerpflichtiger Person

Kulturabgabe bei Übernachtungen einführen

Durch eine Abgabe auf Übernachtungen können Städte und Gemeinden zusätzlich Geld einnehmen. Dies wird beispielsweise in Weimar gemacht und wurde im Trierer Bürgerhaushalt vorgeschlagen. Auch die Stadt Köln plant eine Kulturabgabe.

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